CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller von Produkten, dass diese den grundlegenden Anforderungen von EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
PSA wird in 3 Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Konformitätsverfahren vorgeschrieben sind:
- Kategorie I: einfache PSA mit Schutz gegen geringfügigen Risiken; Konformitätsbewertung ist ausschließlich im Verantwortungsbereich des Herstellers
- Kategorie II: normale PSA; Hier ist eine Baumusterprüfbescheinigung von zugelassenen (notifizierten) Stellen vorgeschrieben. Die Konformität der PSA mit den Baumustern ist im Verantwortungsbereich des Herstellers
- Kategorie III: PSA zum Schutz vor schwerwiegenden Gefahren; Hier ist zusätzlich zur Baumusterprüfung noch eine überwachte Kontrolle der Qualität der Produkte bzw. der Produktion erforderlich.
Die Prüfstelle des PFI führt alle zur Vergabe des CE-Zeichens nötigen Tests durch. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, sowohl EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Kategorie II und III zu erteilen, als auch die überwachte Kontrolle der fertigen Produkte bzw. der Produktion durchzuführen.
Dies gilt für folgende Bereiche:
Fuß und Beinschutz
Zur Beurteilung werden Prüfungen am Gesamtschuh, an der Laufsohle sowie am Schuhoberteil vorgenommen.
Kategorie II:
- individueller Fuß- und Beinschutz nach PSA Verordnung (EU) 2016/425
- Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
- Berufsschuhe nach EN ISO 20346
- Schutzschuhe nach EN ISO 20347
- Schutzschuhe für Motorradfahrer nach EN 13634
- Schweißerschuhe nach EN ISO 20349-2
- Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 bis 20.04.2018
Kategorie III:
- Schuhe für die Feuerwehr nach EN 15090
- Gießereischuhe nach EN ISO 20349-1
- Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 ab 21.04.2018
Handschutz
- individueller Handschutz nach Verordnung (EU) 2016/425
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach EN 388
Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle angefordert werden.