CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller von Produkten, dass diese den grundlegenden Anforderungen von EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des  Anhang II der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.

PSA wird in 3 Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Konformitätsverfahren vorgeschrieben sind:

  • Kategorie I: einfache PSA mit Schutz gegen geringfügigen Risiken; Konformitätsbewertung ist ausschließlich im Verantwortungsbereich des Herstellers
  • Kategorie II: normale PSA; Hier ist eine Baumusterprüfbescheinigung von zugelassenen (notifizierten) Stellen vorgeschrieben. Die Konformität der PSA mit den Baumustern ist im Verantwortungsbereich des Herstellers
  • Kategorie III: PSA zum Schutz vor schwerwiegenden Gefahren; Hier ist zusätzlich zur Baumusterprüfung noch eine überwachte Kontrolle der Qualität der Produkte bzw. der Produktion erforderlich. 


Die Prüfstelle des PFI führt alle zur Vergabe des CE-Zeichens nötigen Tests durch. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, sowohl EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Kategorie II und III zu erteilen, als auch die überwachte Kontrolle der fertigen Produkte bzw. der Produktion durchzuführen.
Dies gilt für folgende Bereiche:

Fuß und Beinschutz

Zur Beurteilung werden Prüfungen am Gesamtschuh, an der Laufsohle sowie am Schuhoberteil vorgenommen.
Kategorie II:

  • individueller Fuß- und Beinschutz nach PSA Verordnung (EU) 2016/425
  • Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
  • Berufsschuhe nach EN ISO 20346
  • Schutzschuhe nach EN ISO 20347
  • Schutzschuhe für Motorradfahrer nach EN 13634
  • Schweißerschuhe nach EN ISO 20349-2
  • Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 bis 20.04.2018

Kategorie III:

  • Schuhe für die Feuerwehr nach EN 15090
  • Gießereischuhe nach EN ISO 20349-1
  • Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 ab 21.04.2018

 

Handschutz

  • individueller Handschutz nach Verordnung (EU) 2016/425
  • Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach EN 388

 

Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle angefordert werden.

 
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