Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen Arbeitnehmer vor Schädigungen bei der Arbeit schützen. Die PSA müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Diese stellen sicher, dass die Produkte ein Höchstmaß an Gefahrenschutz bieten.

Die Zertifizierungsstelle ist als gemeldete Stelle nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates berechtigt, EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und Baumusterprüfbescheinigungen in folgenden Bereichen zu erteilen: 

Fuß- und Beinschutz

  • Individueller Fuß- und Beinschutz nach Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
  • Berufsschuhe nach EN ISO 20347
  • Schutzschuhe nach EN ISO 20346
  • Schuhe für die Feuerwehr nach DIN EN 15090
  • Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte nach EN ISO 17249
  • Schutzschuhe für Motorradfahrer nach DIN EN 13634
  • Schuhe zum Schutz gegen Risiken in Gießereien nach EN ISO 20349-1
  • Schuhe zum Schutz gegen Risiken beim Schweißen nach EN ISO 20349-2

 

Handschutz

  • Individueller Handschutz nach Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach DIN EN 388


Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle
angefordert werden.

 
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